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A 143 Planfeststellung der Westumfahrung Halle

(MVL 17.03.2010) Mit der Durchführung des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens für den letzten Teilabschnitt der Autobahn A 143 werden jetzt die Weichen für den Weiterbau der so genannten „Westumfahrung Halle“ gestellt. „Erst mit der Fertigstellung dieses rund 22 Kilometer langen Abschnitts zwischen der B 80 und der A 14 wird das Fernstraßennetz aus A 38, A 9 und A 14 geschlossen“, betonte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre heute bei einer Konferenz zur Verkehrsentwicklung in Halle (Beginn: 16.00 Uhr).
Der nordwestliche Teil des Autobahnringes Halle-Leipzig („Mitteldeutsche Schleife“) werde die Saalestadt deutlich vom Durchgangsverkehr entlasten und der weiteren Erschließung des Raumes westlich von Halle dienen, äußerte Daehre und fügte hinzu: „Nachdem die A 38 vollständig unter Verkehr ist, stellt die Fertigstellung der A 143 das nächste wichtige Ziel in der Region dar.
Von der insgesamt 21,6 Kilometer langen Trasse sind bereits neun Kilometer zwischen dem Autobahndreieck Halle Süd (A 38) und der Anschlussstelle (AS) Halle-Neustadt (B 80) unter Verkehr. Im Ergebnis einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2007 war das ergänzende Planfeststellungsverfahren für den verbleibenden Abschnitt zwischen der AS Halle-Neustadt und dem Autobahndreieck Halle-Nord (A14) erforderlich geworden. Dazu hat die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) umfangreiche neue bzw. ergänzende Untersuchungen durchgeführt und in deren Ergebnis die Trasse an einigen Stellen hinsichtlich ihrer ökologischen Durchlässigkeit optimiert.

Folgende Unterlagen wurden neu erstellt bzw. folgende Untersuchungen wurden vorgenommen:
•  Erarbeitung eines so genannten artenschutzrechtlichen Fachbeitrages auf der Basis der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes;
•  Erstellung einer Verkehrsuntersuchung für das Jahr 2020;
• Nachkartierung bzw. Überprüfung der Kartierungen des Landesamtes für Umweltschutz zu den Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten sowohl im Bereich der Trasse als auch alternativer Varianten (Fleder-mäuse (Telemetrie), Vögel, Laufkäfer, Tagfalter, Amphibien, Heuschrecken, Libellen, Ameisen);
•  Bodenuntersuchungen im Bereich von Lebensraumtypen;
• Überarbeitung und Ergänzung der FFH-Verträglichkeitsprüfung, insbesondere hinsichtlich der Beeinträchtigungen der Lebensraumtypen durch Stickoxyde;
•  Überarbeitung und Ergänzung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes mit den Ergebnissen der FFH-Verträglichkeitsprüfungen.

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